AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Abschluß. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit Beginn der Ausführung unserer Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind – soweit auf ihnen nichts anderes vermerkt ist -unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Sämtliche mündliche und fermündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Ansatz: der Bohrpunkte und Sägeschnitte. Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungs-durchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage. der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.


3. Gestellung von Wasser und Strom.
Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gerüste sind in erforderlicher Menge und Gräße nach den Vorschriften der BBG für die Dauer der
Arbeit vorzuhalten. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technischen
Daten zu gewährleisten:
Wasserdruck: 1 bar ( an der Arbeitsstellej
Strom bei Bohrarbeiten: 220 I 380 V 16 Ampere
Strom bei Säge- und Schneidarbeiten: 380 V 35 Ampere

4. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten. Die AuftragsdurchführurIg darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger VereinbarurIg mit der Betriebsleitung unterbrochen werden, anderenfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Richtsätze berechnet, Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften. Können wir durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden eberlfalls die aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch Falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

5. Baustellenverkehr. Alle Angebote und Preise basieren darauf, daß unsere Fahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

6. Sondergenehmigungen. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen.


7. Durch chemische, thermische oder radioaktive
Einwirkung ganz oder teilweise unbrauchbar gewordene Geräte oder Werkzeuge sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen bzw, durch Zeitmiete bis zur Wiedergestellung abzugelten.

8. Gewährleistung und Sicherheitsleistung. Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil A, 13,14 – ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Haftung. Eine Haftung für Wasserschäden kann von uns in keinem Fall übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen
des Oberffächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Mängelrügen hat der Auftraggeber unverzüglich entweder noch während der Auftragsausführung oder spätestens bis zur Unterzeichnung des Lieferscheins geltend zu machen. Sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der fälligerl Rechnungsbeträge. Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir
nach unserer Wahl nach bessern, oder dem Auftraggeber eine angemessene Gutschrift leisten.

10. Lieferfristen und Liefertermine. Termine halten wir soweit irgend möglich ein, sie gelten jedoch stets nur als annähernd. Höhere Gewalt, oder eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen uns zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regreßansprüche des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Ausführung unserer Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z.B. Feuer, Mangel an Rohmaterial, Behinderung der Verkehrswege etc. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist die leistung erbringen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.

11. Vorbehalte. Ergibt sich nach Ausführungsbeginn der Arbeiten, daß die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung. Für die Dauer von 4 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des lohn tarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen.

12. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat
zu berechnen.


13. Sonstiges.
Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen in vollem Umfang wirksam.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Schwarzenbek oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht. Für Klagen in Wechsel- oder Scheckprozessen ist Gerichtsstand nur Schwarzenbek. Alle Inlands- und Auslandgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Walter Behrens & Partner GmbH.

Alte Dorfstraße 19 . 21493 Elmenhorst
Tel .041 56 / 81 15 85 . Fax 0 41 56 / 81 15 86

Sitz:der Gesellschaft: Schwarzenbek,
Registergericht:Schwarzenbek HRB Nr.479,

Geschäftsführer: Xenia Lamp, Victor Lamp
Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto Kasse